Das Stadtquartier Seekirchen liegt in unmittelbarer Nähe und im Einflußbereich der Fischach sowie dem Markterbach und wird Richtung Stadtzentrum von der Asenhalle „abgeschirmt“. Das Umfeld ist durch eine heterogene Bebauung gekennzeichnet die keine klaren architektonischen bzw. stadtstrukturellen Anknüpfungspunkte erkennen lässt. Ziel des Entwurfes kann also nur ein klares, städtebauliches Statement sein, an dem andere sich orientieren können. Das Quartier wird zu einem Stabilisator im Stadtgewebe und das Stadtquartier Seekirchen durch eine neue Hauptalle an die Stadt angeknüpft.
Das Einbeziehen des Asenareals ermöglicht eine völlig neue Herangehensweise in Bezug auf Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Bezirksgerichtes. Es ist notwendig die Asenhalle abzutragen und den Zugang von der Stadt quer über das Asenareal zum Bezirksgericht zu legen. Eine neue städtische Entwicklungsachse wird aufgespannt und dient als Rückgrat für Park, Bezirksgericht, Wohnbau und Multifunktionsgebäude und schafft somit ein verbindendes Element.
Diese Achse ermöglicht unter anderem kurze Wege, eine klare Orientierung sowie Fernsichtpunkte. Der ursprünglich geplante Zugang im „Rücken“ des Asenareals bleibt den Autos vorbehalten. Der direkte Zugang zum Bezirksgericht führt nun über eine Abfolge von differenzierten Außenäumen auf den Quartiersplatz und weiter Richtung Süden zur Max-Gandolf-Straße. Zugleich ist die neue Hauptallee zum Kirchturm ausgerichtet und bietet so einen weiteren Orientierungspunkt. An diese (städtische) Entwicklungsachse lagern sich alle öffentlichen Funktionen in Form von kleinen und mittleren Plätzen, Parks (öffentlich und halböffentlich), Bezirksgericht, Geschäfte, Cafe´s, etc. an. Wie an einer Perlenschnur reihen sich die verschiedenen Räume mit unterschiedlichsten Raumqualitäten aneinander. Ein Wechselspiel von Verdichtung und Entspannung! (Diese Verdichtung an der Achse ermöglicht die großen Grünräume dahinter).
Die „Randbebauung“ des Wohnbaus spannt einen großen Innenhof mit „halbprivaten“, halböffentlichen und öffentlichen Zonierungen auf, welche dem Bezirksgericht einen würdigen Rahmen geben. Das Bezirksgericht erhält dadurch mehr Distanz zum Wohnbau und ist gleichsam eingebettet in einen Park. Auf der anderen Seite dominiert das Bezirksgericht den Quartiersplatz und schenkt ihm damit die nötige Öffentlichkeit. - Damit ist die Grundlage für die Entwicklung eines kleinen urbanen Zentrums gelegt.
Die Privatgärten des Wohnbaus liegen an der ruhigen Außenseite. Viele Vorteile können mit dieser Strategie in sich vereint werden: größerer Abstand zur Bebauung an der Max-Gandolf-Straße, geringste Versiegelung des Bodens, parkähnlicher Hof, bestmögliche Belichtung für alle Wohnungen, effizienteste Errichtungskosten. "Die Großzügigkeit des Quartiers entsteht erst durch diesen starken Rand!"
Der halböffentliche Park des Wohnbaus und der öffentliche Stadtpark docken jeweils direkt an die Entwicklungsachse an und werden optisch sehr stark mit dieser verzahnt. Der grüne Innenhof schichtet sich seinerseits in verschiedene Zonen. Vom öffentlichen Jugendspielplatz beim Stadtpark, zu halböffentlichen Zonen mit den Kleinkinderspielplätzen in der Mitte, bis hin zu halbprivaten Eingangsbereichen im Westen.